Unser Anspruch für Ihre Sicherheit.

Neben unseren eigenen hohen moralischen Ansprüchen erfüllen wir gewissenhaft die umfangreichen rechtlichen, regulatorischen und organisatorischen Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.

Die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 KWG wurde der Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt.

Außerdem sind wir eines der rund 250 Mitglieder des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

Das Versprechen wir Ihnen.

  • Wir beraten Sie unabhängig und frei von Vertriebsvorgaben und Weisungen Dritter
  • Wir streben eine langfristige und auf Vertrauen basierte Zusammenarbeit mit Ihnen an
  • Wir vertreten Ihre Interessen und Risikobereitschaft bei Anlageentscheidungen
  • Wir investieren in Anlagen, die wir Ihnen nachvollziehbar erläutern können
  • Wir stellen Ihnen unser fachliches Wissen zur Verfügung und bilden uns stets weiter
  • Wir berichten Ihnen regelmäßig und auf verständliche Weise über Ihre Vermögensentwicklung
  • Wir vereinbaren mit Ihnen ein angemessenes und transparentes Honorar
  • Wir behandeln Ihre Angelegenheiten bis über die Zusammenarbeit hinaus vertraulich