
Unser Anspruch für Ihre Sicherheit.
Neben unseren eigenen hohen moralischen Ansprüchen erfüllen wir gewissenhaft die umfangreichen rechtlichen, regulatorischen und organisatorischen Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.
Die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 KWG wurde der Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt.
Außerdem sind wir eines der rund 250 Mitglieder des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.
Das Versprechen wir Ihnen.
- Wir beraten Sie unabhängig und frei von Vertriebsvorgaben und Weisungen Dritter
- Wir streben eine langfristige und auf Vertrauen basierte Zusammenarbeit mit Ihnen an
- Wir vertreten Ihre Interessen und Risikobereitschaft bei Anlageentscheidungen
- Wir investieren in Anlagen, die wir Ihnen nachvollziehbar erläutern können
- Wir stellen Ihnen unser fachliches Wissen zur Verfügung und bilden uns stets weiter
- Wir berichten Ihnen regelmäßig und auf verständliche Weise über Ihre Vermögensentwicklung
- Wir vereinbaren mit Ihnen ein angemessenes und transparentes Honorar
- Wir behandeln Ihre Angelegenheiten bis über die Zusammenarbeit hinaus vertraulich